Bühnentechnik

posted am: 25 November 2016

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Die Bühnentechnik zerfällt in vier Bereiche, deren Zusammenarbeit die Gesamtheit der technischen Einrichtungen und Möglichkeiten einer Bühne ausmachen. 
Es sind dies die Obermaschinerie, die Untermaschinerie, der Bühnenboden und der Hauptvorhang. Dabei bestimmen Sicherheitsanforderungen und gesetzlichen Prüfungsvorschriften die technischen Belange einer Bühne in großem Ausmaß. Erhältlich sind solche speziellen Bauteile beispielsweise bei Krause Bühnentechnik Inh. Monika Krause.

Die Obermaschinerie

Beleuchterbrücken, Prospektzüge, Beleuchterstangen, Deckensegel oder Drehstafetten sind einige Teile der Obermaschinerie. 
Das Schauspiel auf einer Bühne lebt von einer richtigen und guten Beleuchtung.
Verschiebbare Portalseitenblenden werden als Lichtelement auf der Bühne verwendet und zu begehbare Beleuchtertürme gestaltet. Sie können mit einem beidseitigen automatisch ausziehbaren, in der Höhe verstellbaren Architrav verbunden werden, welches die erste Lichtgasse trägt. 
Über dem Bühnenportal ist, die ganze Breite der Bühne bedeckend, eine laufende Beleuchterbrücke errichtet worden. Senkrecht zu der Beleuchterbrücke sind zwei weitere Beleuchterbrücken errichtet, die auf halber Höhe der Bühne die Seitenwände entlangstreben. Das erlaubt, dass Spielfeld von vorne und von den Seiten her zu beleuchten. In den Beleuchterbrücken werden die Scheinwerfer auf beweglichen Armen festgemacht, die auf den Laufschienen bequem verschoben werden können. Eine Steuerung über Fernbedienung ist üblich geworden. 
An den Seitenwänden sind auch Arbeitsgalerien und Vorrichtungen zur Betätigung der doppelseitig geführten Gegengewichtsaufzüge angebracht, die dem Einhängen und Hochziehen der Dekorationen, wie auch der Bedienung der Lichtgassen dienen. 
Das Bühnenportal ist oft beweglich und erlaubt die Vorhangöffnung, wenn nötig zu verkleinern.
Das Bühnenprospekt, das die hintere Begrenzung des Bühnenraums darstellt, gehört auch zur Obermaschinerie. 
Es ist ein Rundhorizont, der aus drei Teilen besteht. Der beidseitig eingebogene Hintergrund und zwei geraden seitlichen Anschlüssen. 
Abhängig vom Bedarf ist eine Einrichtung als Voll- oder Teilhorizont üblich. 
Die Seitenschenkel des Rundhorizonts werden durch an der Rückwand eingehängte Panoramazüge gelenkt. 

Der Bühnenboden 

Auf dem Bühnenboden wird das Schauspiel dargestellt. Es wird zwischen einem festeingebauten Boden und einem, mit mobilen Elementen ausgerüsteten, unterschieden. 
Bühnenböden werden oft aus Schwarzkieferholz hergestellt. Die Stärke liegt dann bei 40 mm und der Untergrund ist gedämpft, um den Trittschall nicht überhand nehmen zu lassen. 
Zur Verstärkung der Perspektivwirkungen kann der Boden nach hinten ansteigen. Die Bühnenschräge hat üblicherweise eine Neigung von 1,5 cm bis 4 cm. 
Zum Bühnenboden werden auch die Vorbühne, die ein flexibler Teil des Bodens ist und der Orchestergraben gezählt. 

Die Untermaschinerie

Unter dem Bühnenboden ist die Untermaschinerie angebracht. Sie ist eine Einrichtung, die es erlaubt Dekorationen oder Schauspieler, von unten her auftreten zu lassen. 
Einzelne technische Mittel sind die Hubpodien, die Bühnenbilder auftauchen oder verschwinden lassen. Der, Bühnenwagen transportiert das gesamte Bühnenbild, das die ganze Fläche der Bühne einnimmt. Mit dem Bühnenwagen wird die Dekoration zur Seite oder nach hinten gefahren. 
Die Drehbühne und die Drehscheibe sind Bühnenfläche, die rund gestaltet sind und drehbar. Das schnelle Drehen macht reizvolle Wechsel im Schauspiel möglich.

Der Hauptvorhang

Der dekorative und aufwändig gearbeitete Hauptvorhang, der den Zuschauerraum von der Bühne trennt. Er kann zur Seite hin aufgezogen werden, ungeteilt nach oben oder es erfolgt eine diagonale Öffnung. 
Vor dem Hauptvorhang wird ein eiserner Vorhang gesetzt, der im Brandfall Zuschauerraum von der Bühne feuer- und rauchhemmend zu trennen. 

Sicherheitsvorschriften zur Bühnentechnik

Die Sicherheitsvorschriften sind in der Versammlungsverordnung, in Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und in regionale Auflagen niedergelegt. 
Auch Vorschriften des Baugewerbes findet Anwendung. Beispielsweise muss ein Seil bei einem Punktzug auf die zwölffache Belastbarkeit geprüft werden.
Textilien und Folien müssen nicht brennbar oder schwer entflammbar sein.