42 BImSchV - auf Anlagenbetreiber kommen neue Pflichten zu

posted am: 1 Februar 2019

Teilen

Das 42 BImSchV, beispielsweise wie es Schwerpunkt bei Weidner Wassertechnik GmbH ist, sieht vor, dass nach dem 20. August 2018 Betreiber die Informationen über ihre bestehenden Anlagen entsprechend vorgelegt haben sollen.   

Egal, ob Nassabschneider, Kühltürme oder Verdunstungskühlanlagen, jede dieser Anlagen kann die Quelle für Legionellen bilden. Diese Legionellen sind gesundheitsschädigend. Um die Gefahr für die Gesundheit einzudämmen, wurde im Jahr 2017 die 42 BImSchV formuliert. Die Verordnung umfasst beispielsweise, dass eine Anzeigepflicht solcher Anlagen gegenüber den entsprechend zuständigen Behörden besteht. Jeder, der eine solche Anlage bereits betreibt, hat die Pflicht, diese bestehenden Anlagen bis zum Stichtag am 20. August 2018 zu melden und die gewünschten Informationen darüber zur Verfügung zu stellen. Deutschlandweit wurde dafür extra ein Portal eingerichtet. Über diese Seite können alle nötigen Informationen einfach und unkompliziert übertragen werden. Die 42 BImSchV umfasst außerdem die Maßnahmen- und Prüfwerte für die erlaubte Menge an Legionellen im Wasser und die Anforderungen, welche die Anlagen erfüllen müssen.   

Es kann vorkommen, dass Nassabscheider, Kühltürme und Verdunstungskühlanlagen unter Umständen Aerosole abgeben, welche Legionellen enthalten und diese in die Luft abgeben. Wird diese kontaminierte Luft eingeatmet, kann dies Folgen wie eine gefährliche Lungenentzündung nach sich ziehen. Im schlimmsten Fall kann diese sogar tödlich enden. In der Bundesrepublik kam es in der Vergangenheit bereits des Öfteren zu solchen Fällen, bei denen der Ausbruch von Legionellen Todesfälle nach sich gezogen hat. Dies war beispielsweise 2010 in Ulm und 2013 in Warstein der Fall.   

Aus diesen Gründen wurde am 19. August die 42 BImSchV verabschiedet. Die Verordnung verfolgt das Ziel, dass es zukünftig nicht mehr zum Ausbruch von Legionellen kommt. Kommt es zu dem Fall, dass dies nicht mehr zu verhindern ist, brauchen die zuständigen Behörden in jedem Fall alle nötigen Informationen über die entsprechenden Anlagen, welche für den Legionellenausbruch verantwortlich sind. Liegen diese Informationen vor, ist ein schnelles und effizientes Eingreifen der Behörden möglich. Deshalb umfasst die neue Verordnung ebenfalls die Bestimmung von Anforderungen, die bei der Errichtung eingehalten werden müssen und regelt die vorgegebene Beschaffenheit, welche die Anlagen erfüllen müssen. Diese gelten für alle Anlagen, die im Zweifelsfall Aerosole mit Legionellen abgeben könnten. Ebenfalls regelt die 42. BImSchV die Werte, die bei einer Prüfung eingehalten werden müssen. Diese Werte über das Vorkommen von Legionellen im Wasser dürfen dann keinesfalls überschritten werden. Auch was getan werden muss, sollten die Werte doch einmal überschritten werden, legt die Verordnung genau fest. Die bereits beschriebene Pflicht zur Anzeige solcher Anlagen ist ebenfalls in der Verordnung inkludiert.   

Legionellen gehören übrigens zu den Bakterien, die auch in natürlichen Böden und Gewässern vorkommen. Im normalen Vorkommen stellen sie keine Gefahr für die Gesundheit dar. In den Anlagen können die Legionellen allerdings in einer sehr hohen Zahl gebündelt auftreten, was dann doch gefährlich werden kann.